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1. Allgemeine Formulierungen
  • 1.1.
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und BLÖCHER Marketing (nachfolgend "BLÖCHER" genannt). Eine Bestätigung des Auftrages geht mit der Annahme der AGB einher. Die AGB gelten auch für Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von BLÖCHER erbracht werden.
  • 1.2.
    Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abänderung des Schriftformerfordernisses ist schriftlich festzuhalten. Hierfür reichen sowohl Fax, als auch E-Mail. 
  • 1.3.
    Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist die Wirksamkeit des restlichen Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Ebenso verhält es sich mit etwaigen Vertragslücken.
  • 1.4.
    Bei widersprüchlichen Bestimmungen gelten, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BLÖCHER. Dem stimmen die Vertragspartner ausdrücklich zu.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
  • 2.1.
    Nach erfolgter Anfrage gibt BLÖCHER ein individuelles, an den Interessenten adressiertes Vertragsangebot ab. Der Interessent hat bis zu 14 Tage Zeit um das Angebot anzunehmen, bevor es seine Gültigkeit verliert. Durch Änderungen des Interessenten an den gewünschten Leistungen, kann sich das Angebot verändern.
  • 2.2.
    Die Erteilung des Auftrages bedarf der Schriftform. Mündliche Bestätigungen und Änderungen müssen schnellstmöglich schriftlich nachgereicht werden.

3. Leistungserbringung
  • 3.1.

    Nach Bestätigung des Auftrages setzt BLÖCHER die besprochenen Leistungen innerhalb der vereinbarten Zeit um. Diese Leistungen können unter anderem folgende Bereiche umfassen:

    • Serviceleistungen (z.B. Posts auf den Sozialen Medien)
    • Betreuung von "Google My Business" Profilen
    • Erstellen von Websites im Full-Service (inkl. Kreation von Text und Grafik)
    • Werbefotografie vor Ort und im Studio von BLÖCHER
    • Produktfotografie nach Vorgabe des Auftraggebers
    • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
    • Marketing-(Online)Kampagnen
    • Marketing- und Werbeberatung
    • Mitarbeiterfindung (Recruiting)
    • Kundenakquise im Namen des Auftraggebers
    • Erstellung von Grafiken

  • 3.2.
    Sollten vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, verpflichtet sich BLÖCHER, dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist erst dann berechtigt seine ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen, wenn eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen mittels Mahnschreibens gewährt wurde. Diese 14-tägige Frist beginnt mit dem Eingang des Mahnschreibens bei BLÖCHER.
  • 3.3.
    Nach Abschluss einzelner Projektphasen, erhält der Auftraggeber Entwürfe oder Konzepte und damit die Möglichkeit Nachbesserungen bzw. Korrekturschleifen einzufordern. Eine einmalige Korrekturschleife ist kostenfrei im Angebot enthalten. Weitere Korrekturen oder Änderungen, die deutlich über das Maß des ursprünglichen Auftrages hinausgehen, sind kostenpflichtig und erfolgen erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Auftrages. Durch den Mehraufwand kann es zu Verschiebungen der vereinbarten Fristen kommen, die BLÖCHER dem Auftraggeber unverzüglich mitteilt.
  • 3.4.
    BLÖCHER hat das Recht, etwaige Leistungen auch von Dritten als Freelancer erbringen zu lassen. Die Ablehnung eines solchen Dritten durch den Auftraggeber ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Schutz- und Sorgfaltspflichten erlegt BLÖCHER dem entsprechenden Dritten auf.
  • 3.5.

    Wird der Auftrag von Seiten des Auftraggebers vor Abnahme der Leistung storniert, so ist BLÖCHER berechtigt, eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Auftrag gemacht wurden, zu verlangen. Diese betragen:

    • 25% der Vergütung bei einer Stornierung ab sechs Monaten vor der vereinbarten Abnahme
    • 50% der Vergütung bei einer Stornierung ab drei Monaten vor der vereinbarten Abnahme
    • 75% der Vergütung bei einer Stornierung ab einem Monat vor der vereinbarten Abnahme

  • 3.6.
    Kann der Auftraggeber nachweisen, dass BLÖCHER kein Schaden entstanden ist, oder der Schaden deutlich geringer ist, als die Pauschale, so entfällt die pauschale Vergütung. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet die nachgewiesenen Kosten zu tragen.

4. Lieferfristen
  • 4.1.
    Erkennt BLÖCHER, dass eine Einhaltung des vereinbarten Zeitplanes nicht möglich ist, so ist BLÖCHER verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
  • 4.2.
    Bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, wie Änderungswünsche oder mangelnde Mitwirkungsleistungen, kann BLÖCHER den Fertigstellungstermin um die Zeiten der Verzögerungen verschieben. Bei Verzögerungen die 3 Monate übersteigen, ist BLÖCHER berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und dem Auftraggeber die bereits entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
  • 4.3.
    Bei Verzögerungen, die BLÖCHER nicht zu verantworten hat (z.B. Streik, Störungen der Telekommunikation, Verzögerungen bei den Leistungen Dritter, höherer Gewalt usw.) verschiebt sich die Frist um diese Zeitspanne. Zusätzlich ist bei der Terminverschiebung eine Wiederanlaufphase zu berücksichtigen und einzuberechnen.

5. Pflichten des Auftraggebers
  • 5.1.
    Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht gegenüber BLÖCHER. Diese Pflicht umfasst die zur Verfügung Stellung aller notwendigen Informationen, Daten, Vorlagen und Materialien zur Durchführung der Leistungen in einem gängigen digitalen Format. Dazu gehören auch nötige Berechtigungen und Zugriffsrechte. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, dass Mitarbeiter, die BLÖCHER bei der Leistungserbringung unterstützen, zu den besprochenen, geschäftsüblichen Zeiten verfügbar sind und die nötigen Befähigungen besitzen.
  • 5.2.
    Bei einer Weitergabe von Inhalten an BLÖCHER obliegt die Prüfung der Inhalte auf Schadsoftware und Viren dem Auftraggeber. BLÖCHER ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Auftraggebers im Rohformat zu sichern. Die Speicherung der Daten vor der Übergabe ist Aufgabe des Auftraggebers. Im Falle eines Verlustes von Daten kann BLÖCHER nicht haftbar gemacht werden.
  • 5.3.
    Bei Nicht-Einhaltung besprochener Termine, die auf Verzögerungen der Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber BLÖCHER geltend machen. Entsteht durch die Verzögerung ein Mehraufwand für BLÖCHER, so wird dieser, falls nicht anders vereinbart, nach den standardmäßigen Stunden-/Tagessätze vergütet. Über die daraus entstehenden Mehrkosten informiert BLÖCHER den Auftraggeber umgehend.

6. Abnahme
  • 6.1.
    BLÖCHER teilt die Fertigstellung der Leistungen unverzüglich dem Auftraggeber mit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen schnellstmöglich abzunehmen (Freigabe erteilen), insofern keine Mängel vorliegen. Die Abnahme aus künstlerischen oder gestalterischen Gründen zu verweigern, ist nicht möglich, es sei denn, die Ergebnisse entsprechen im Wesentlichen nicht den vorherigen Vereinbarungen. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, BLÖCHER darüber in Kenntnis zu setzen und eine angemessene Frist zur Beseitigung dieser Abweichungen einzuräumen. Mit Nutzung oder Zahlung des Werkes, gilt die Leistung als abgenommen. 
  • 6.2.
    Eine Abnahme der Leistung gilt auch dann als erfolgt, wenn nicht innerhalb von 10 Werktagen (Montag bis Freitag; Bayrische Feiertage ausgeschlossen) nach Abliefern der Leistung ein Widerspruch des Auftraggebers erfolgt ist.
  • 6.3.
    Bei Verzögerungen der Leistungserbringung durch Fehlen der Abnahme, übernimmt BLÖCHER keine Haftung für entstandene Mehrkosten oder eventuell entgangenen Gewinnen.

7. Zahlungsbedingungen
  • 7.1.
    Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß des bestätigten Angebots. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Überschreitung des voraussichtlichen Honorars um bis zu 10% gilt als vertragsgemäß. Bei stärkeren Abweichungen verpflichtet sich BLÖCHER den Auftraggeber darauf hinzuweisen und eine erneute Bestätigung des Auftrages abzuwarten. Erstreckt sich eine Leistung über mehr als 30 Tage, so kann BLÖCHER die Leistungen abschlägig zum jeweiligen Monatsende in Rechnung stellen.
  • 7.2.
    Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden, kann BLÖCHER gesondert berechnen. Sollten Tätigkeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden oder Feiertagen nötig werden, so wird ein Zuschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz erhoben.
  • 7.3.
    Preissteigerungen nach Vertragsabschluss, die durch Lohn- oder Werkstoffteuerungen zustande kommen oder auf Schwankungen von Wechselkursen beruhen, kann BLÖCHER anteilig an den Auftraggeber weitergeben.
  • 7.4.
    Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 10 Werktagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetztlicher Höhe, Mahnungs- und Einziehungskosten an. Außerdem entfallen eingeräumte Rabatte. Des Weiteren wird bei Zahlungsverzug die Ausführung der Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeiträge ausgesetzt. Im Verzugsfall können erbrachte Dienstleistungen (z.B. Internetseiten) für den Zugriff gesperrt werden.
  • 7.5.
    Liegt die kalkulierte Vergütung bei mehr als 3.200 € (exkl. MwSt.) ist BLÖCHER berechtigt einen Vorschuss zu fordern. Dieser darf maximal 40% der Auftragssumme betragen.
  • 7.6.
    Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, behält BLÖCHER sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
  • 7.7.
    Bei Einzelaufträgen oder zusätzlichen Leistungen, die im Rahmen laufender Arbeiten vom Auftraggeber gewünscht werden und einen Wert von 1.500€ netto nicht übersteigen, ist die Vorlage von Kostenvoranschlägen nicht nötig. Außerdem können solche Aufträge mündlich oder mit einer formlosen E-Mail bestätigt werden und bedürfen nicht extra der Schriftform.

8. Kündigung & Widerruf
  • 8.1.
    Beiden Vertragsparteien ist es möglich, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Kündigungsgrund ist schriftlich mitzuteilen. BLÖCHER verpflichtet sich dazu, dass zur Weiterarbeit überlassenes Material und alle Hilfsmittel, ebenso wie vorliegende Teilergebnisse dem Auftraggeber auszuhändigen.
  • 8.2.
    Bei unzureichender Leistung von BLÖCHER kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss der Auftraggeber BLÖCHER zuerst die Möglichkeit geben, etwaige Mängel in einer angemessenen Frist zu beheben.
  • 8.3.
    Kündigt der Auftraggeber ohne Vorlage eines durch BLÖCHER verschuldeten Grundes, so fällt zusätzlich zur Vergütung der bereits erbrachten Leistungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Auftragsvolumens an.

9. Nutzungs- & Eigentumsrechte
  • 9.1.
    Alle Informationen, Materialien und Dokumente die ein potenzieller Auftraggeber von BLÖCHER enthält, sind geistiges Eigentum von BLÖCHER und dürfen weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte kein Vertrag zustande kommen, sind diese zurückzugeben oder zu löschen. Eine Nutzung ist strikt untersagt.
  • 9.2.
    Die erbrachten Leistungen liegen im Urheberrecht von BLÖCHER und sind urheberrechtlich geschützt. Durch Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den entstandenen Werken und Entwürfen. Die Nutzungsrechte beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der vereinbarten Veröffentlichungsfomen (z.B. Digital, Print, Audio). Inhaltliche Änderungen oder Bearbeitungen sowie die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von BLÖCHER möglich.
  • 9.3.
    Für abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleibt das alleinige Nutzungsrecht bei BLÖCHER.
  • 9.4.
    Bei Zahlungsverzug ist BLÖCHER berechtigt, die Herausgabe der Leistungen zu verweigern.
  • 9.5.
    Für Inhalte die der Auftraggeber an BLÖCHER übermittelt, wie Bilder, Videos, Grafiken und andere, übernimmt BLÖCHER keine Verantwortung über die rechtliche Zulassung. Die Prüfung nach der Verletzung der Rechte Dritter obliegt allein dem Auftraggeber. Bei Ansprüchen Dritter, die aus der Ausführung des Auftrages erwachsen, ist der Auftraggeber verpflichtet, BLÖCHER von diesen Ansprüchen freizustellen und entstandene Kosten zu ersetzen.
  • 9.6.
    Im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber oder BLÖCHER ist die Übertragung der Nutzungsrechte an bereits fertiggestellten Websites auf einen dritten Vertragspartner ausdrücklich untersagt. Dies umfasst sowohl die Weitergabe von Zugangsdaten und Inhalten als auch die Nutzungsberechtigung der Website selbst. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass sämtliche Nutzungsrechte an der Website für den vereinbarten Zweck innerhalb des ursprünglichen Vertragsrahmens gewährt werden und jede Form der Weitergabe, Übertragung oder Modifikation der Nutzungsrechte ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BLÖCHER nicht zulässig ist. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen behält sich BLÖCHER das Recht vor, entsprechende rechtliche Maßnahmen zu ergreifen und Ansprüche auf Schadensersatz zu stellen.
  • 9.7.
    Über eine Anmeldung von Ansprüchen seitens Dritter verpflichten sich beide Vertragsparteien die Informationen unverzüglich an den Vertragspartner weiterzugeben.

10. Eigenwerbung
  • 10.1.
    Mit Zustandekommen des Vertrages erhält BLÖCHER die Erlaubnis, entstandene Leistungen zeitlich unbegrenzt als Referenz in der Öffentlichkeit aufzuführen. Die Referenzen dürfen zu Werbe- und Marketingzwecken genutzt und Links zu Kundenprojekten gesetzt werden.

11. Haftung & Gewährleistung
  • 11.1.
    Sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, einschließlich der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BLÖCHER beruhen, haftet BLÖCHER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine Haftung von BLÖCHER eingeschränkt oder ausgeschlossen, so gilt das auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  • 11.2.
    Wird eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt, so haftet BLÖCHER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von BLÖCHER gegenüber Unternehmern für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • 11.3.
    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens bleibt unberührt. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus der Übernahme einer Garantie und für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
  • 11.4.
    In Fällen höherer Gewalt und bei technischen Schwierigkeiten, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von BLÖCHER liegen, ist die Haftung ausgeschlossen. BLÖCHER kann die fehlerfreie Funktionalität von Plugins und Themes, die von Drittanbietern stammen nicht garantieren und übernimmt dafür keine Haftung.
  • 11.5.
    Bei dem Verlust von Daten, den der Auftraggeber durch mangelnde Datensicherung zu verantworten hat, ist BLÖCHER von der Haftung ausgeschlossen.
  • 11.6.
    Verzögert sich der Fertigungs­stellungstermin einer Leistung durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wie eine mangelnde Mitwirkungsleistung, so haftet BLÖCHER nicht für die Terminüberschreitung und daraus entstehenden Folgen.
  • 11.7.
    Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet BLÖCHER summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens.
  • 11.8.
    Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Verlässlichkeit und Brauchbarkeit der Inhalte übernimmt BLÖCHER keine Gewähr. Der Auftraggeber haftet für die Rechtssicherheit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte.

12. Datenschutz & Geheimhaltung
  • 12.1.
    BLÖCHER beachtet die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber.
  • 12.2.
    BLÖCHER behält sich vor, den Auftraggeber in Bezug auf die besprochenen Leistungen und für Leistungsangebote die in sinnvollem Zusammenhang stehen, per E-Mail, telefonisch oder per Fax zu kontaktieren, insofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Der Widerspruch muss in Schriftform erfolgen.
  • 12.3.
    BLÖCHER verpflichtet sich, die Kundendaten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Hilfspersonen (z.B. freie Mitarbeiter), die zur Erfüllung des Vertrages hinzugezogen werden, gelten nicht als Dritte.
  • 12.4.
    Weiter verpflichten sich alle Vertragsparteien, die Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung endet nicht mit Beendigung des Vertrages, sondern bleibt auch darüber hinaus aufrecht erhalten. Eingeschalteten Hilfspersonen ist eine Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.
  • 12.5.
    Auch wenn es nicht zu Ausführung des Auftrages kommt, sind die Informationen und Materialien vertraulich zu behandeln.
  • 12.6.
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Abschluss des Projektes alle personenbezogenen Zugangsdaten und Passwörter (z.B. für Facebook- oder Instagramaccounts), die BLÖCHER zur Verfügung gestellt wurden zu ändern. BLÖCHER verpflichtet sich dazu, nach Beendigung des Projektes die Zugangsdaten nicht mehr zu verwenden.
  • 12.7.
    Auskünfte, Presseerklärungen u.a., in denen eine Partei Bezug auf die andere Partei nimmt, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Abstimmung.

13. Schlussbestimmungen
  • 13.1.
    Die Sprache des Vertrages ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht rechtlich bindend, sondern dienen ausschließlich der Information.
  • 13.2.
    Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und BLÖCHER unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Schwabach.