Geschäftsbedingungen Suchmaschinenoptimierung
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Formulierungen
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1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Ergänzung zu den AGB von BLÖCHER Marketing. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge, die die Dienste zur Suchmaschinenoptimierung von BLÖCHER umfassen, die AGB der hier vorliegenden AGB für die Suchmaschinenoptimierung.
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1.2.Eine Bestätigung des Auftrages geht mit der Annahme der AGBs einher. Die AGBs gelten auch für Leistungen, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von BLÖCHER erbracht werden.
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1.3.Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abänderung des Schriftformerfordernisses ist schriftlich festzuhalten. Hierfür reichen sowohl Fax, als auch E-Mail.
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1.4.Werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ist die Wirksamkeit des restlichen Vertrages hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Ebenso verhält es sich mit etwaigen Vertragslücken.
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1.5.Bei widersprüchlichen Bestimmungen gelten, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BLÖCHER. Dem stimmen die Vertragspartner ausdrücklich zu.
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1.6.BLÖCHER hat das Recht, die AGB jederzeit anzupassen. In diesem Fall, informiert BLÖCHER den Auftraggeber über die Änderungen. Widerspricht der Kunde den neuen AGBs nicht innerhalb von 2 Wochen, so gelten die AGBs als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs gelten die ursprünglichen AGBs bis zum Ablauf des aktuellen Vertragsverhältnisses.
2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
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2.1.Nach erfolgter Anfrage gibt BLÖCHER ein individuelles, an den Interessenten adressiertes Vertragsangebot ab. Der Interessent hat 14 Tage Zeit um das Angebot anzunehmen, bevor es seine Gültigkeit verliert. Durch Änderungen des Interessenten an den gewünschten Leistungen, kann sich das Angebot verändern.
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2.2.Die Erteilung des Auftrages bedarf der Schriftform. Mündliche Bestätigungen und Änderungen müssen schnellstmöglich schriftlich nachgereicht werden.
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2.3.Durch Erhalt einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder dem Erhalt der Zugangsdaten für das Kundenmenü kommt der Vertrag zustande.
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2.4.Bei Veräußerung des Unternehmens oder einem Inhaberwechsel bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen.
3. Leistungsumfang
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3.1.BLÖCHER übernimmt die Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten. Die Suchmaschinenanbieter sind jederzeit dazu berechtigt, einzelne Webseiten oder Inhalte aus ihrem System zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Dies liegt nicht im Einflussbereich von BLÖCHER. Somit kann BLÖCHER weder garantieren, dass ein bestimmter Rang unter den Suchergebnissen in den Online-Suchmaschinen gelingt werden kann, noch, dass ein anderer von Kunde angestrebtes Ziel erreicht wird.
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3.2.Vor Beginn der SEO-Leistungen durch BLÖCHER ist der Auftraggeber verpflichtet, BLÖCHER über alle bisherigen SEO-Aktivitäten zu informieren. Dies gilt auch für mögliche Entfernungen von Webseites aus Suchmaschinenindizes (Blacklistig). Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht, so erhält BLÖCHER das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.
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3.3.Hat BLÖCHER den Auftrag Arbeiten an den Webseiten des Auftraggebers umzusetzen, so muss der Auftraggeber BLÖCHER mindestens 2 (zwei) Wochen vor der Durchführung von grafischen oder technischen Änderungen an diesen Webseiten über die bevorstehenden Änderungen zu informieren.
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3.4.BLÖCHER informiert den Auftraggeber über durchgeführte Dienstleistungen. Die erfolgten Maßnahmen muss BLÖCHER jedoch nicht mitteilen.
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3.5.Mit Zustandekommen des Vertrages erhält BLÖCHER die Erlaubnis, entstandene Leistungen zeitlich unbegrenzt als Referenz in der Öffentlichkeit aufzuführen. Die Referenzen dürfen zu Werbe- und Marketingzwecken genutzt und Links zu Kundenprojekten gesetzt werden.
4. Preise & Vergütung
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4.1.Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß des bestätigten Angebots. Die Preise verstehen sich netto zzgl. der Umsatzsteuer. Preiserhöhungen muss BLÖCHER dem Auftraggeber schriftlich mitteilen.
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4.2.Die von BLÖCHER für SEO-Dienstleistungen berechnete Vergütung ist eine auf Dauer angelegte Pauschale. Entsprechend plant und erbringt BLÖCHER die vereinbarten Dienste nach eigenem Ermessen. Der Auftraggeber kann keine Erbringung einer besteimmten Leistung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erwarten, noch einen konkreten Tätigkeitsbericht fordern.
5. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
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5.1.Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort nach Zustellung beim Auftraggeber zahlbar. Bei Zahlungsverzug (ab 14 Tage nach Zugang der Rechnung) fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Einziehungskosten an. Außerdem entfallen eingeräumte Rabatte. Des Weiteren wird bei Zahlungsverzug die Ausführung der Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeiträge ausgesetzt. Außerdem ist BLÖCHER in solchen Fällen berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
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5.2.Ist die Vergütung für mindestens 2 Monate überfällig oder der Auftraggeber weigert sich zu zahlen, so hat BLÖCHER einen Schadensersatzanspruch für entgangenen Gewinn. Der Anspruch umfässt 70% des vereinbarten Honorars der gesamten Vertragslaufzeit. Dem Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
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5.3.Eine vereinbarte Ratenzahlung gilt nur dann, wenn der Auftraggeber nicht mehr als eine Woche mit der Zahlung im Verzug ist. Sollte dies doch passieren, so wird der gesamte Betrag auf einmal fällig.
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5.4.BLÖCHER behält es sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eine Vorauszahlung zu verlangen.
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5.5.Zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages ist BLÖCHER auch dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen.
6. Vertragslaufzeit
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6.1.Der geschlossene Vertrag läuft über unbestimmte Zeit, mit den im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeiten (12 Monate) und Kündigungsfristen (3 Monate). Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform, wobei die elektronische Form ausgeschlossen ist.
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6.2.Das Recht zu einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist eine wichtige Begründung im Sinne des §626 BGB nötig, sonst gilt sie als unwirksam. Das spätere Nachreichen anderer Kündigungsgründe ist ausgeschlossen.
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6.3.Bei unzureichender Leistung von BLÖCHER kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Allerdings muss der Auftraggeber BLÖCHER zuerst die Möglichkeit geben, etwaige Mängel in einer angemessenen Frist zu beheben.
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6.4.Im Falle von Preiserhöhungen hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats mit einer Frist von einem Monat.
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6.5.Kündigt der Auftraggeber ohne Vorlage eines durch BLÖCHER verschuldeten Grundes, so fällt zusätzlich zur Vergütung der bereits erbrachten Leistungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Auftragsvolumens an.
7. Leistungserbringung
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7.1.BLÖCHER ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Ablehnung eines solchen Dritten durch den Auftraggeber ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
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7.2.In Fällen höherer Gewalt und bei technischen Schwierigkeiten, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von BLÖCHER liegen, ist BLÖCHER vorübergehend für die Dauer des Hindernisses von der Pflicht der Leistungserbringung entbunden. Dies gilt auch für Verzögerungen, die aufgrund mangelnder Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber entstehen.
8. Haftung
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8.1.Sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, einschließlich der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BLÖCHER beruhen, haftet BLÖCHER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist eine Haftung von BLÖCHER eingeschränkt oder ausgeschlossen, so gilt das auch für die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
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8.2.Wird eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt, so haftet BLÖCHER nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von BLÖCHER gegenüber Unternehmern für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Beweispflicht hierfür liegt beim Auftraggeber.
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8.3.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens bleibt unberührt. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus der Übernahme einer Garantie und für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz.
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8.4.In Fällen höherer Gewalt und bei technischen Schwierigkeiten, die außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von BLÖCHER liegen, ist die Haftung ausgeschlossen.
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8.5.Bei dem Verlust von Daten, den der Auftraggeber durch mangelnde Datensicherung zu verantworten hat, ist BLÖCHER von der Haftung ausgeschlossen.
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8.6.Verzögert sich der Fertigungsstellungstermin einer Leistung durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wie eine mangelnde Mitwirkungsleistung, so haftet BLÖCHER nicht für die Verzögerung und daraus entstehende Folgen.
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8.7.Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet BLÖCHER summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens.
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8.8.Alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Entstehung, unabhängig der Kenntnis des Auftraggebers. Die Verjährungfristen gelten nicht, wenn BLÖCHER oder etwaige Erfüllungsgehilfen vorsätzilch gehandelt haben. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche liegen beim Kunden.
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8.9.Für nicht abgestimmte Optimierungs-Maßnahmen durch den Auftraggeber und deren Auswirkungen übernimmt BLÖCHER keine Haftung.
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8.10.Für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Verlässlichkeit und Brauchbarkeit der Inhalte übernimmt BLÖCHER keine Gewähr. Der Auftraggeber haftet für die Rechtssicherheit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte.
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8.11.Die Erstellung, Entfernung und Nicht-Entfernung eines Backlinks erfolgt im freien Ermessen von BLÖCHER. Eine ständige Verfügbarkeit wird hierfür nicht gewährleistet. Nach Vertragsbeendigung steht es BLÖCHER, insofern nicht anders vereinbart, frei, geschaltete Backlinks bestehen zu lassen, auf einmal oder nach und nach zu löschen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks.
9. Mitwirkungspflichten und Haftungsfreistellungen
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9.1.Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht gegenüber BLÖCHER. Diese Pflicht umfasst die zur Verfügung Stellung aller notwendigen Informationen, Daten, Vorlagen und Materialien zur Durchführung der Leistungen in einem gängigen digitalen Format. Dazu gehören auch nötige Berechtigungen und Zugriffsrechte. Der Auftraggeber ist selbst dafür zuständig, die Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Für die Verletzung der Rechte Dritter übernimmt BLÖCHER keine Haftung.
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9.2.Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, dass Mitarbeiter, die BLÖCHER bei der Leistungserbringung unterstützen, zu den besprochenen Zeiten verfügbar sind und die nötigen Befähigungen besitzen.
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9.3.Bei Nicht-Einhaltung besprochener Termine, die auf Verzögerungen der Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber BLÖCHER geltend machen. Entsteht durch die Verzögerung ein Mehraufwand für BLÖCHER, so wird dieser, falls nicht anders vereinbart, nach den standardmäßigen Stunden-/Tagessätze vergütet. Über die daraus entstehenden Mehrkosten informiert BLÖCHER den Auftraggeber umgehend.
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9.4.Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Leistungen müssen innerhalb von 2 Wochen durch den Auftraggeber schriftlich an BLÖCHER herangetragen werden. Zusätzlich muss die Rüge eine angemessene Frist zur Behebung der Probleme durch BLÖCHER einräumen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mängelrüge ausführlich zu dokumentieren. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rüge durch den Auftraggeber, so gilt die Dienstleistung als genehmigt.
10. Eigentums-, Nutzungs-, und Urheberrechte
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10.1.Die erbrachten Leistungen liegen im Urheberrecht von BLÖCHER und sind urheberrechtlich geschützt. Durch Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den entstandenen Werken und Entwürfen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen bleiben die Nutzungsrechte bei BLÖCHER.
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10.2.Die Nutzungsrechte beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der vereinbarten Veröffentlichungsfomen (z.B. Digital, Radio, Print). Inhaltliche Änderungen oder Bearbeitungen sowie die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von BLÖCHER möglich.
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10.3.Für abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleibt das Nutzungsrecht bei BLÖCHER.
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10.4.Für Nutzungen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus gehen, bedarf der Auftraggeber der Zustimmung durch BLÖCHER. Hierfür wird eine angemessene Vergütung fällig.
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10.5.Bei Zahlungsverzug ist BLÖCHER berechtigt, die Herausgabe der Leistungen zu verweigern.
11. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen
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11.1.Alle Vertragsparteien verpflichten sich, die Informationen und Korrespondenzen die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung endet nicht mit Beendigung des Vertrages, sondern bleibt auch darüber hinaus aufrecht erhalten.
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11.2.Bei allen nicht offenkundigen Informationen und Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind, handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Bei einem Verstoß kann BLÖCHER Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend machen. Auch hier gilt die Verschwiegenheit über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Pauschale für den Schadensersatz beträgt 3 Monatsbeiträge des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. BLÖCHER ist berechtigt einen höheren Schaden zu belegen und geltend zu machen.
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11.3.BLÖCHER ist, insofern nichts anderes vereinbart wurde, nicht verpflichtet, die für die Leistungserbringung erstellten und gespeicherten Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren und herauszugeben.
12. Datenschutz
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12.1.BLÖCHER beachtet die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber.
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12.2.BLÖCHER behält sich vor, den Auftraggeber in Bezug auf die besprochenen Leistungen und für Leistungsangebote die in sinnvollem Zusammenhang stehen, per E-Mail, telefonisch oder per Fax zu kontaktieren, insofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Der Widerspruch muss in Schriftform erfolgen.
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12.3.BLÖCHER verpflichtet sich, die Kundendaten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Hilfspersonen (z.B. freie Mitarbeiter) die zur Erfüllung des Vertrages hinzugezogen werde, gelten nicht als Dritte.
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12.4.Auskünfte, Presseerklärungen u.a., in denen eine Partei Bezug auf die andere Partei nimmt, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Abstimmung.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
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13.1.Die Sprache des Vertrages ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht rechtlich bindend, sondern dienen ausschließlich der Information.
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13.2.Die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und BLÖCHER unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Schwabach.